Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Aufträge werden vom Auftragnehmer ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut vereinbart werden.
2. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsinhalte

1. Inhalt und Umfang des Auftrages ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung, die vom Auftraggeber unterzeichnet ist. Erweiterungen und/oder Änderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung.

2.  Die Tätigkeit des Auftragnehmers besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

3. Der konkrete Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach der Rahmenvereinbarung.

§ 3 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer erfüllt die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und erteilten Auskünfte.

2. Der Auftragnehmer sichert zu, während der gesamten Laufzeit des Vertrages nur qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen und für die gesamte Laufzeit geeignete Leistungsbereitschaft vorzuhalten.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche, ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen. Er wird dafür Sorge tragen, dass dem Auftraggeber daraus keine Nachteile entstehen.
Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. Der Auftraggeber nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an.

4. Der Auftragnehmer legt die Ihm vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei seiner Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist er nicht verpflichtet.

§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt der Auftragsnehmerin sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung. Dies bestätigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen mit einer schriftlichen Vollständigkeitserklärung.

2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so wird der Auftragnehmer ihm eine Frist zur Erbringung der Mitwirkungspflichten setzen. Erfolgt dann, trotz Fristablauf, nicht die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Der Auftragnehmer wird hierbei von seiner Leistungsverpflichtung frei.
In diesem Fall kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

3. Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers abtreten.

4. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

§ 5 Vergütung

1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas Anderes vereinbart ist – nach den jeweils in der Rahmenvereinbarung bezeichneten Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.

2. Soweit Leistungen aufgrund unrichtiger und unvollständiger Auftraggeberangaben geändert oder neu erbracht werden müssen, trägt der Auftraggeber den sich daraus ergebenden Mehraufwand.

3. Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

4. Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Der Auftraggeber kommt 14 Tage nach Fälligkeitstag in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

5.  Im Falle von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht nicht zu, es sei denn, der Mangel wurde zuvor unverzüglich schriftlich angezeigt, von dem Auftragnehmer bestätigt oder rechtskräftig festgestellt.

6. Bei einer Kündigung des Auftraggebers vor Vertragsbeendigung kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

§ 6 Haftung

1. Für Schäden, einschließlich Folgeschäden, die durch eine mangelhafte Leistung entstehen, wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen begrenzt. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. Ebenso haftet der Auftragnehmer für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten). Dabei ist die Haftung ihrem Umfang nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

2. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, sind der Höhe nach auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt, es sei denn diese deckt die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden nicht ab.

3. Die Verjährungsfrist beträgt für die oben genannten Ansprüche 1 Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Gesamtleistung.

§ 7 Schweigepflicht

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die im Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwenden.

2. Beide Parteien sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

3.  Der Auftragnehmer und dessen Verrichtungsgehilfen sind befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Rahmenvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Rahmenvereinbarung oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke, soll eine Regelung treten, die die vertragsschließenden Parteien gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Der Vertrag unterliegt alleine dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

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