Allgemeine Geschäftsbedingungen

A FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN 

§ 1 Allgemeines

1. Aufträge werden vom Auftragnehmer ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut vereinbart werden.
2. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsinhalte

1. Inhalt und Umfang des Auftrages ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung, die vom Auftraggeber unterzeichnet ist. Erweiterungen und/oder Änderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung.

2.  Die Tätigkeit des Auftragnehmers besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

3. Der konkrete Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach der Rahmenvereinbarung.

§ 3 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer erfüllt die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und erteilten Auskünfte.

2. Der Auftragnehmer sichert zu, während der gesamten Laufzeit des Vertrages nur qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen und für die gesamte Laufzeit geeignete Leistungsbereitschaft vorzuhalten.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche, ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen. Er wird dafür Sorge tragen, dass dem Auftraggeber daraus keine Nachteile entstehen.
Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. Der Auftraggeber nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an.

4. Der Auftragnehmer legt die Ihm vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei seiner Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist er nicht verpflichtet.

§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt der Auftragsnehmerin sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung. Dies bestätigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen mit einer schriftlichen Vollständigkeitserklärung.

2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so wird der Auftragnehmer ihm eine Frist zur Erbringung der Mitwirkungspflichten setzen. Erfolgt dann, trotz Fristablauf, nicht die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Der Auftragnehmer wird hierbei von seiner Leistungsverpflichtung frei.
In diesem Fall kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

3. Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers abtreten.

4. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

§ 5 Vergütung

1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas Anderes vereinbart ist – nach den jeweils in der Rahmenvereinbarung bezeichneten Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.

2. Soweit Leistungen aufgrund unrichtiger und unvollständiger Auftraggeberangaben geändert oder neu erbracht werden müssen, trägt der Auftraggeber den sich daraus ergebenden Mehraufwand.

3. Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

4. Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Der Auftraggeber kommt 14 Tage nach Fälligkeitstag in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

5.  Im Falle von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht nicht zu, es sei denn, der Mangel wurde zuvor unverzüglich schriftlich angezeigt, von dem Auftragnehmer bestätigt oder rechtskräftig festgestellt.

6. Bei einer Kündigung des Auftraggebers vor Vertragsbeendigung kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

§ 6 Haftung

1. Für Schäden, einschließlich Folgeschäden, die durch eine mangelhafte Leistung entstehen, wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen begrenzt. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. Ebenso haftet der Auftragnehmer für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten). Dabei ist die Haftung ihrem Umfang nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

2. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, sind der Höhe nach auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt, es sei denn diese deckt die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden nicht ab.

3. Die Verjährungsfrist beträgt für die oben genannten Ansprüche 1 Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Gesamtleistung.

§ 7 Schweigepflicht

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die im Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwenden.

2. Beide Parteien sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

3.  Der Auftragnehmer und dessen Verrichtungsgehilfen sind befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Rahmenvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Rahmenvereinbarung oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke, soll eine Regelung treten, die die vertragsschließenden Parteien gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Der Vertrag unterliegt alleine dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

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B FÜR WORKSHOPS RUND UM KI für Firmenkunden (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für eine offene Masterclass

  1. Ersatzteilnehmer: Sollte der/die Teilnehmer verhindert sein, kann er/sie eine Ersatzperson schicken. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich.

  2. Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl: Sollte die Masterclass wegen nicht ausreichender Teilnehmerbuchungen abgesagt werden müssen, informieren wir alle angemeldeten Teilnehmer spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin. Die Teilnehmenden können dann entscheiden, ob sie die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet haben möchten oder kostenlos auf einen anderen Termin umbuchen wollen. Wir erstatten 100 % der Teilnahmegebühr und übernehmen keine weiteren Kosten.

  3. Sonstige Absagen: Sollte der Workshop aus anderen Gründen, wie z.B. höhere Gewalt, abgesagt werden müssen, erstatten wir die Teilnahmegebühr vollständig zurück. Weitere Kosten, wie zum Beispiel für die Anreise oder Unterkunft, werden nicht erstattet.

  4. Trainerwechsel und Anpassung der Inhalte: Die Veranstalterin behält sich vor, die TrainerInnen kurzfristig auszutauschen und die Trainingsinhalte an die neuesten Entwicklungen bei KI-Tools anzupassen, um immer aktuell zu sein.

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für einen Inhouseworkshop

  1. Stornoregeln für Inhouseworkshops: Bei Absage durch den Klienten gelten folgende Stornierungsbedingungen:

    • Bis 30 Tage vor dem geplanten Termin werden 10 % der netto-Rechnungssumme fällig.

    • Ab 14 Tage vor dem Termin werden 50 % der netto-Rechnungssumme fällig.

    • Ab einem Tag vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 75 % der netto-Rechnungssumme.

  2. Krankheitsausfall des Moderators/der Moderatorin: Bei Krankheitsausfall des Moderators/der Moderatorin bemühen wir uns, einen adäquaten Ersatz zu finden oder einen Ausweichtermin zu organisieren. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Klienten an die Veranstalterin bei Krankheit.

 

C FÜR WORKSHOPS, MASTERCLASSES UND ONLINEKURSE für Verbraucher:innen (B2C)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen A und B für alle offenen und geschlossenen Workshops, Masterclasses, Onlinekurse, Webinare und sonstigen Bildungsdienstleistungen, die die Veranstalterin gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern (natürliche Personen, die nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) erbringt.

  2. Soweit in einzelnen Vertragsdokumenten (Anmeldeformular, Bestellseite, Angebotsübersicht) abweichende Regelungen für Verbraucherinnen/Verbraucher getroffen werden, gehen diese Regelungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeginn

  1. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande.

  2. Beginnt die Veranstalterin mit der sofortigen Erbringung der Dienstleistung (z. B. Zugang zu Onlinekursen, Bereitstellung von digitalen Inhalten) vor Ablauf der Widerrufsfrist, so wird die Verbraucherin/der Verbraucher hierüber vor Abgabe der Vertragserklärung ausdrücklich informiert und muss der sofortigen Ausführung ausdrücklich zustimmen; andernfalls bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht bestehen.gesetze-im-internet

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung bei Absage

  1. Die Teilnahmegebühren und gegebenenfalls enthaltene Nebenkosten (z. B. Material, Zugangslizenzen) ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung; Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

  2. Bei Absage der Veranstaltung durch die Veranstalterin wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen in § 3 B genannten Gründen wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche auf Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten sind ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalterin hat diese Kosten ausdrücklich übernommen.

  3. Bei Stornierung durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Anmeldebestätigung genannten Stornobedingungen; fehlt eine Regelung, sind Erstattungen nach dem Grundsatz der Wertersatzpflicht (§ 357 BGB) zu prüfen.

§ 4 Widerrufsrecht, Widerrufsbutton und Widerrufsbelehrung

  1. Verbraucherinnen und Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu; die Frist beginnt regelmäßig mit dem Tag des Vertragsabschlusses, sofern nichts Abweichendes gilt.

  2. Sofern der Vertrag über eine Online‑Benutzeroberfläche geschlossen wurde, stellt die Veranstalterin eine elektronische Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) bereit; die Möglichkeit des elektronischen Widerrufs wird in der Widerrufsbelehrung benannt und technisch leicht zugänglich gemacht. Nach Zugang eines elektronischen Widerrufs sendet die Veranstalterin unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs auf einem dauerhaften Datenträger.ihk+1

  3. Für die Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts, Folgen des Widerrufs sowie das Muster‑Widerrufsformular gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung, die Vertragstextbestandteil ist und vor Abgabe der Vertragserklärung mitgeteilt wird.

§ 5 Nutzung digitaler Inhalte und Zugangsrechte

  1. Bei Bereitstellung digitaler Inhalte gewährt die Veranstalterin dem Teilnehmenden zeitlich und inhaltlich festgelegte Zugangsrechte; ein darüber hinausgehender Umfang der Nutzung bedarf gesonderter Vereinbarung.

  2. Bei kostenpflichtigem oder vorzeitigem Zugriff auf digitale Inhalte ist zu beachten, dass mit ausdrücklicher Zustimmung zur sofortigen Ausführung und mit Bereitstellung der Inhalte das Widerrufsrecht erlöschen kann; hierüber wird die Veranstalterin vor Vertragsschluss informieren.

§ 6 Leistungsumfang, Haftung und Mängel

  1. Die Veranstalterin erbringt die vereinbarte Veranstaltungsleistung nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung; ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

  2. Für Schäden haftet die Veranstalterin bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Diese Haftungsregelung gilt im gesetzlich zulässigen Umfang.

  3. Mängel sind die Veranstalterin unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen; bei berechtigten Mängelrügen besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung; Weitergehendes richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Datenschutz, Aufzeichnungen, Bild- und Tonaufnahmen

  1. Zur Durchführung der Veranstaltungen werden personenbezogene Daten im Umfang der Leistungsbeschreibung verarbeitet; nähere Angaben enthält die Datenschutzerklärung.

  2. Bild- oder Tonaufnahmen durch Teilnehmende sind während der Veranstaltung nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstalterin und der betroffenen Personen zulässig; die Veranstalterin kann Aufzeichnungen zur Dokumentation oder späteren Verwertung nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Aufgenommenen erstellen und nutzen.

§ 8 Übertragung, Ersatzteilnehmende, Ausfall von Referentinnen/Referenten

  1. Eine Übertragung des Teilnahmeanspruchs auf Dritte (Ersatzteilnahme) ist zulässig, sofern die Veranstalterin zustimmt oder die jeweilige Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich erlaubt; Name und Kontaktdaten des Ersatzteilnehmers sind der Veranstalterin rechtzeitig mitzuteilen.

  2. Bei Ausfall einer Dozentin/eines Dozenten bemüht sich die Veranstalterin um adäquaten Ersatz oder einen Ersatztermin; Ersatzansprüche gegen die Veranstalterin sind auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit die Veranstalterin nicht schuldhaft gehandelt hat.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das gesetzlich Zulässige oder eine sinnwahrende Regelung als vereinbart.

  3. Auf Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der Verbraucherin/des Verbrauchers Anwendung finden, bleiben diese Regelungen unberührt.